Im Spannungsfeld von Staatsferne und Demokratie - Der ZDF-StV vor dem BVerfG

Peter Weber, Mainz

28. April 2014

Bericht

Das Thema hat eine tagesaktuelle Bedeutung: Am 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt, weil dem Verwaltungs- und dem Fernsehrat des Senders seiner Ansicht nach zu viele "staatsnahe Vertreter" (Mitglieder von Parlamenten und Regierungen, Beamte in Leitungsfunktionen und Entsandte politischer Parteien) angehören. Der Grundsatz der Staatsferne, der aus der grundrechtlichen Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) herzuleiten sei, verbiete einen bestimmenden Einfluss des Staates auf die Programmgestaltung und andere wesentliche Entscheidungen des Senders. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging auf Normenkontrollklagen der Regierung von Rheinland-Pfalz und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Peter Weber wird bei seinem Vortrag in Saarbrücken zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der Perspektive der betroffenen Rundfunkanstalt Stellung nehmen und erläutern, was sie für die Zukunft des öffentlichen Rundfunks in Deutschland bedeutet. Seinen Ausführungen schließt sich eine Diskussion an, in der Herr Weber auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung steht.


Material