Unabhängigkeit und institutionelle Garantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – zum Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs über die Zusammensetzung der Gremien des Österreichischen Rundfunks

Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer, Wirtschaftsuniversität Wien/Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Wien

Mittwoch, 17. Januar 2024, 18:00 Uhr c.t.
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Die verfassungsrechtlichen Schranken für die institutionelle Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben das BVerfG bereits im ZDF-Urteil 2014 beschäftigt. Aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit leitete das BVerfG dabei unter anderem die konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien ab.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis zu den ORF- Gremien vom 5. Oktober 2023 ebenfalls einen zu starken Einfluss der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzlers auf die Gremienzusammensetzung festgestellt. Er fordert aber keinen Mindestanteil "staatsferner" Gremiumsmitglieder und akzeptiert ausdrücklich auch die Bestellung von Organmitgliedern durch oberste staatliche Organe, verlangt jedoch Sicherungen für die pluralistische Zusammensetzung der Organe und für die Unabhängigkeit der Organmitglieder, gerade auch von jenen politischen Kräften, von denen sie bestellt wurden. Das Erkenntnis enthält zudem grundlegende Ausführungen zur Funktions- und Finanzierungsverantwortung des Gesetzgebers für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk. Nach Auffassung des VfGH umfasst diese Verantwortung auch eine institutionelle Verpflichtung, "diese Programmveranstaltung durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu organisieren."

Der Vortrag wird – nach einer kurzen Darstellung des VfGH-Erkenntnisses – auch auf die Parallelen und Unterschiede in der Rechtsprechung des VfGH und des BVerfG zur Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie auf die Bedeutung der EGMR-Rechtsprechung eingehen.

Zur Person

Hans Peter Lehofer ist Senatspräsident am Österreichischen Verwaltungsgerichtshof in Wien und Honorar-Professor für öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Vor seiner Ernennung an den Verwaltungsgerichtshof war er u.a. Leiter der österreichischen Medienbehörde KommAustria und Gründungsgeschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).