Verantwortlichkeit des Websitebetreibers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Vera von Pentz, Karlsruhe

12. Juni 2014

Bericht

In einer Reihe von Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit mit der Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetseiten für Persönlichkeitsrechtsverletzungen befasst. Besondere Aufmerksamkeit erlangte das Urteil in der Rechtssache "Google Autocomplete", der zufolge Suchmaschinen mit automatisch angezeigten Wortkombinationen rufschädigend wirken und deshalb Unterlassungs- und möglicherweise auch Schadensersatzansprüche auslösen können. Die Referentin ist Richterin am VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für den Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständig ist. In ihrem Vortrag in Saarbrücken wird sie die Leitlinien der Rechtsprechung des Senats vorstellen und auf aktuelle Rechtsentwicklungen eingehen, die für Forschung und Lehre, aber natürlich auch für die juristische Praxis von Bedeutung sind. Ihrem Vortrag schließt sich eine Diskussion an, in der die Referentin auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung steht.


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