Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz

Dr. Hermann Eicher, Baden-Baden

27. November 2014

Bericht

Mit der Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013 haben die deutschen Länder eine politisch und rechtlich umstrittene Kehrtwende vollzogen. Die gerätebezogene Rundfunkgebühr wurde durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, dessen richtige finanzverfassungsrechtliche Einordnung – Beitrag, Steuer oder Sonderabgabe – bis heute umstritten ist. Nicht nur mehr als 40 Millionen Privathaushalte, sondern auch die Unternehmen in Deutschland sind von der Reform betroffen. Die neue Finanzierung im Wege einer pauschalen Veranlagung nach Wohnung bzw. nach Betriebsstätte ist erheblich einfacher und transparenter als das bisherige Modell. Die Rundfunkanstalten werben mit dem Slogan "Einfach. Für Alle" um Akzeptanz. Die nutzungsunabhängige Abgabenerhebung führt aber auch zu vielfach als ungerechtfertigt empfundenen Belastungen. Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), war an der Reform der Rundfunkfinanzierung für die ARD federführend beteiligt. Er kennt die Hintergründe des neuen Rechts und die mit ihm verbundenen Fragen wie kaum ein Zweiter. In seinem Vortrag in Saarbrücken wird er die Herausforderungen skizzieren, vor der Länder, Rundfunkanstalten und GEZ bei der "Milliardenreform" standen und stehen. Er wird auf die Auswirkungen des Rundfunkbeitrags auf die Arbeit der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten zu sprechen kommen und darlegen, welcher Korrekturbedarf sich rund zwei Jahre nach Einführung des neuen Modells abzeichnet. Seinem Vortrag schließt sich eine Diskussion an, in welcher der Referent auch auf Fragen aus dem Publikum eingehen wird.


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