Die Bevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Suchmaschinen - Das Wettbewerbsverfahren gegen Google
Dr. Martin Rupp, Brüssel
16. Juli 2015
Bericht
Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Verbraucherschützer, Betreiber von Kartendiensten, Shopping- und Vergleichsportalen, vertikalen Suchdiensten und andere Dienstleister im digitalen Sektor werfen dem Suchmaschinenbetreiber Google vor, mit der bevorzugten Listung und Darstellung eigener Dienste eine Markt beherrschende Stellung zu missbrauchen. Seit nunmehr fünf Jahren dauert in dieser Sache ein Wettbewerbsverfahren bei der Europäischen Kommission an. Im April 2015 hat die Kommission Google eine sog. Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt und dem Unter- nehmen damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission behindert Google den Wettbewerb zum Nachteil von Verbrauchern und verstößt mithin gegen das EU-Kartellrecht. Der Vortrag stellt den bisherigen Verfahrensgang und die widerstreitenden Positionen in diesem Wettbewerbsverfahren dar, das sich für die Zukunft des Wettbewerbs im digitalen Sektor als richtungsweisend erweisen dürfte. Dabei werden insbesondere die Vorwürfe des Marktmachtmissbrauchs und die von Google in bisherigen Vergleichsvorschlägen eingebrachten Abhilfemaßnahmen beleuchtet. Der Vortrag soll zugleich einen Einblick in die europäische Medienpolitik gewähren.