Der Schutz der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter: Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure
Prof. Dr. Silvia Grundmann, Straßburg
25. Januar 2017
Bericht
Die Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) findet sich in unterschiedlicher Form in allen Verfassungen und Grundrechtskatalogen der Mitgliedsstaaten des Europarates wieder (wie in Artikel 5 GG) und gilt als eine der wich- tigsten Grundlagen der Demokratie. Sie beinhaltet das Recht, Meinungen zu haben, zu äußern und zu verbreiten, und Informationen sowohl zu empfangen als auch weiterzuleiten. Die Mei- nungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt, sie ist mit Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden und kann daher Einschränkungen unterworfen werden, die z.B. der Ausübung von Rechten anderer oder der öffentlichen Sicherheit dienen.