European Media Freedom Act (EMFA)

Tino Kunert, Büroleiter der Europaparlamentarierin Petra Kammerevert (SPD), Brüssel

Tino Kunert

30. Januar 2023

Bericht

Der von der EU-Kommission am 16. September 2022 vorgelegte Entwurf eines European Media Freedom Acts berührt die Betätigung der Arbeit der Medien, die bislang in den nationalen Medienordnungen der Mitgliedsstaaten ihre Grundlage hat. Wichtige Detailbereiche sollen durch unmittelbar geltendes europäisches Recht im Rahmen einer Verordnung geregelt werden. Eine Reihe von Mitgliedsstaaten, darunter insbesondere Deutschland, sehen das von den Grundlagen der europäischen Verträge nicht mehr gedeckt. In anderen Mitgliedsstaaten wird eine solche Regelung als wesentliche Hilfestellung zur Aufrechterhaltung eines der Demokratie dienenden Mediensystems verstanden.

Tino Kunert, akkreditierter parlamentarischer Assistent bei der Europaabgeordneten Petra Kammerevert (SPD) berichtet aus der Arbeit des Committee on Culture and Ecucation (CULT), dem Kulturausschuss des EP, in dem Frau Kammerevert Obfrau ihrer Fraktion ist. Es war ein hoch spannendes Referat mit einer Mischung aus den Grundlagen des Europarechts, politischen Aspekten in Kombination mit der Geschäftsordnung des Parlamentes und den manigfaltigen Bezügen zum Medienrecht auf europäischer und deutscher Ebene.

Die Kommission hat in ihrem Entwurf Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage angegeben, die die Union ermächtige, eine solche Regelung in Form einer Verordnung zu treffen. Hier geht es um die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes, darunter die Stärkung der Zusammenarbeit in der Union in Bezug auf den Binnenmarkt. Der wesentliche Inhalt des EMFA, wie ihn die Kommission in einer Pressemitteilung vom 16. September 2022 angegeben hatte, dient aber dem Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit, dem Verbot des Einsatzes von Spähsoftware gegen Medien, der Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, der Absicherung des Medienpluralismus, der Transparenz bei staatlicher Werbung, dem Schutz von Medieninhalten auf sehr großen Plattformen, Nutzerrechten und es soll ein europäisches Gremium für Mediendienste etabliert werden. "Viel Medien, wenig Markt" könne die Kritik daran zusammengefasst werden, wie sie etwa die für Medienpolitik in Deutschland zuständigen Länder formulieren. Hingewiesen wurde auf die Frage, ob der Regelungsschwerpunkt ausschlaggebend sei oder ob eine Regelung jedenfalls auch für den Binnenmarkt einen Mehrwert bietet.

Auch wenn man die Union für berechtigt hält, Regelungen wie im EMFA vorgeschlagen, zu erlassen, ist Art. 167 AEUV im Kulturbereich, zu dem die Medien gehören, zu beachten. Es gilt das allgemeine Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bei der Ausgestaltung. Unter anderem wird die Frage der Rolle der Kommission beim europäischen Gremium für Mediendienste ("Board") zu diskutieren sein – auch wenn die Union kein Staat ist und die Kommission keine Regierung, hat sie aber alleine schon durch die Besetzung auf Vorschlag der nationalen Regierungen heraus eine Rolle, die der staatlichen Exekutive im Kommunikationsprozess zuzurechnen ist.

In der Diskussion stellten Teilnehmer die Frage, ob also möglicherweise eine Richtlinie zur Medienfreiheit ein Europa als Mindestharmonisierung – nicht zwangsläufig als Vollharmonisierung – am Ende der Diskussion stehen könnte, wobei die Regelungsbereiche und die konkreten Regelungsinhalte vom Vorschlag der Kommission ein gutes Stück abweichen könnten.


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